1. Abschluss des Mietvertrages
Mit dem Buchungswunsch erteilt der Gast dem Vermieter den Auftrag zum Abschluss des Mietvertrages.
Der Mietvertrag wird für beide Seiten verbindlich, nachdem der Vermieter dem Gast die Buchung mit Preis, Anreise- und Abreisedatum per E-mail bestätigt hat. Sollte der Gast darin Abweichungen zum Buchungswunsch feststellen, ist eine sofortige Neuabsprache nötig.
Die Ferienunterkunft wird ausschließlich für die in der Buchungsbestätigung vereinbarten Zeit und Personenanzahl vermietet. Mit dem Eingang der Buchungsbestätigung hat der Gast eine Anzahlung zu leisten (Betrag, Zahlungsziel und Kontoverbindung siehe Buchungsbestätigung). Sollte diese Anzahlung nicht zum Zahlungsziel eingehen, behält sich der Vermieter das Recht vor, die Buchung zu stornieren.
2. Zahlung
Eine Anzahlung in Höhe von 20 % ist innerhalb von 7 Tagen nach Buchung zu leisten. Der Restbetrag in Höhe von 80 % ist spätestens 8 Wochen vor Anreise zu zahlen.
Nur bei Anmietung des Ferienhauses: Bei der Buchung des Ferienhauses ist eine Kaution von 100 € zu hinterlegen, mit der bei Beendigung des Aufenthaltes die Betriebskosten für Gas, Wasser und Energie verrechnet werden.
3. Rücktritt
Der Gast kann vor Mietbeginn durch eine schriftliche Erklärung jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt wird mit Eingang der Erklärung in unserem Haus wirksam.
Es gelten folgende Rücktrittsgebühren:
- bis 57 Tage vor Mietbeginn werden 20 % des Mietpreises in Rechnung gestellt
- 56 – 36 Tage vor Mietbeginn werden 50 % des Mietpreises in Rechnung gestellt
- 35 – 15 Tage vor Mietbeginn werden 70 % des Mietpreises in Rechnung gestellt
- 14 – 0 Tage vor Mietbeginn werden 90 % des Mietpreises in Rechnung gestellt
Bei verspäteter Anreise oder/und vorzeitiger Abreise wird der komplette Mietpreis in Rechnung gestellt.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
Die oben genannten Gebühren sind unabhängig von einer Vermietung der Wohnung im freigewordenen Zeitraum.
Corona
Generell gilt: Sollte im gebuchten Reisezeitraum eine Vermietung der Ferienunterkunft aufgrund behördlicher Anordnungen nicht erlaubt sein, haben Sie das Recht auf volle Rückerstattung Ihrer bereits geleisteten Mietbeträge.
4. Besondere Hinweise
Für im Mietzeitraum entstandene Schäden an Wohnung/Haus und Inventar haftet der Gast, auch durch Verursacher Dritter. Diese Schäden sind unverzüglich zu melden.